Kostenübernahme

Erste Schritte
Sie brauchen keine Überweisung, um eine Psychotherapie zu beginnen. Rufen Sie mich einfach an (siehe Telefonzeiten). Entweder Sie hinterlassen mir eine Nachricht auf der Mailbox oder Sie schicken mir einfach eine E-Mail. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Zunächst können Sie ein Erstgespräch in Anspruch nehmen, bei dem Sie mir Ihr Anliegen schildern (Dauer 50 Minuten). Danach setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Sie können aber auch den Weg wählen, die Kosten selber zu tragen.

Üblicherweise finden danach weitere drei bis vier Testsitzungen statt, bevor Sie sich endgültig entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie machen möchten. In diesen Sitzungen stimmen wir die Behandlungsziele miteinander ab und das weitere therapeutische Vorgehen wird besprochen. 
Kostenübernahme für eine Psychotherapie 
Meine Psychotherapiepraxis ist eine privatärztliche Praxis. Ich rechne mit Ihnen direkt ab. Sofern Sie privatversichert sind, reichen Sie dann die Rechnungen bei Ihrer Kasse ein, Beihilfeberechtigte beim Landesamt für Besoldung.

Als privat Versicherte/r hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich empfehle Ihnen, sich in jedem Fall vor Antritt einer Psychotherapie bei Ihrer Kasse zu informieren, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose und eines damit in Zusammenhang stehenden aktuellen Behandlungsanliegens in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. In diesem Fall verfasse ich nach Abstimmung des Behandlungsplans mit Ihnen den Psychotherapieantrag.
Die Honorierung für medizinische und psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten für medizinische Behandlungsmaßnahmen in aller Regel übernommen. Sie können aber auch als Selbstzahler die Kosten übernehmen. Auch in diesem Fall bemisst sich die erbrachte Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten für meine Leistungen nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. In Einzelfällen können Sie aber nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer Kasse einen ersten Beratungstermin mit mir in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass ich auch dann die Kosten für dieses Gespräch mit Ihnen abrechne. Die anfallenden Kosten sind in voller Höhe von Ihnen zu tragen.
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