Meine Psychotherapiepraxis ist eine privatärztliche Praxis. Ich rechne mit Ihnen direkt ab. Sofern Sie privatversichert sind, reichen Sie dann die Rechnungen bei Ihrer Kasse ein, Beihilfeberechtigte beim Landesamt für Besoldung.
Als privat Versicherte/r hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich empfehle Ihnen, sich in jedem Fall vor Antritt einer Psychotherapie bei Ihrer Kasse zu informieren, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose und eines damit in Zusammenhang stehenden aktuellen Behandlungsanliegens in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. In diesem Fall verfasse ich nach Abstimmung des Behandlungsplans mit Ihnen den Psychotherapieantrag.